2G+-Regel Schwimmbad
Achtung, ab 24.11.2021 gilt 2G+
Geimpft, Genesen + negativer Testnachweis.
Das bedeutet, alle Personen, die das Schwimmbad betreten, müssen einen 2G-Nachweis vorlegen (vollständig geimpft oder genesen) + zusätzlich eines bestätigten Testnachweis (Schnelltest oder PCR-Test).
Die Wasserwacht muss als Veranstalter von Schwimmtrainings bzw. Schwimmkursen sowie als Badeaufsicht beim Bevölkerungsschwimmen die Einhaltung der 2G+-Regel überprüfen und dokumentieren.
Im Eingangsbereich und in den Umkleiden müssen ab sofort FFP2-Masken getragen werden.
Weitere Informationen siehe https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php